Spielhaus LoLa (Lohbrügger Landstraße)

Lohbrügger Landstraße 55
21031 Hamburg

Tel: +49 40 739 82 72

Leitung: Claudia Bädelt

Träger der Einrichtung:
Bezirksamt Hamburg Bergedorf


Öffnungszeiten: montags bis freitags 14 bis 18 Uhr

(In den Ferien können die Öffnungszeiten aufgrund besonderer Angebote und Projekte abweichen. Bitte beachte dazu die aktuellen Mitteilungen und Aushänge!)

Das Spielhaus freut sich auf Deinen Besuch, wenn Du zwischen 6 und 13 Jahre alt bist.

Du findest das Spielhaus LoLa mitten auf dem Spielplatz zwischen der Lohbrügger Landstraße und der Marnitzstraße. Das große Außengelände bietet sowohl jüngeren als auch älteren Kindern eine große Auswahl an Spielgeräten. Es gibt einen Kletterturm- und pyramide mit Rutsche, Schaukeln, eine Seilbahn, eine Tischtennisplatte, ein Trampolin und eine Wasserspielanlage.

Je nach Wetterlage könnt ihr bei uns Fahrzeuge für den Außenbereich ausleihen.

Das Spielhaus LoLa bietet durch die verschiedenen Räumlichkeiten die Möglichkeit zeitgleich verschiedene Interessengruppen anzubieten.

Wir wünschen wir uns von Dir, dass Du Deine Wünsche und Bedürfnisse mit uns besprichst, damit du das Angebot vor Ort mitgestalten kannst.

Natürlich kannst Du auch einfach so vorbeikommen und die verschiedenen Spiele ausprobieren oder malen, basteln, lesen, Musik hören…

Die Angebote des Spielhauses sind in der Regel kostenfrei.

In den Ferien versuchen wir, aufgrund eurer Vorschläge, ein buntes Sonderprogramm mit Ausflügen und Projekten zu gestalten.

Wir sind im Stadtteil und mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vernetzt. Zusammenarbeit bietet immer mehr Möglichkeiten und erweitert dadurch natürlich auch euer Spektrum.

Im Spielhaus LoLa ist uns ein friedliches, wertschätzendes Miteinander wichtig. Wir achten auf einander und lernen von- und miteinander.

Was ist ein Spielhaus eigentlich?

Die Spielhäuser sind Freizeit-Einrichtungen der OKJA (offenen Kinder- und Jugendarbeit), in denen Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in ihrer Freizeit die Möglichkeit haben sich zu treffen, in einem geschützten Raum ihre Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen erproben und erweitern zu können und darüber hinaus ihre sozialen Kompetenzen weiter zu entwickeln. (Wer es jetzt ganz genau wissen möchte, schaut mal im SGB VIII (§§ 11 und 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Dort ist der gesetzliche Auftrag für die offene Kinder- und Jugendarbeit verankert.